Koloss schreibt "

AUSSCHREIBUNG
1. „INTERNATIONAL RACEDAY" am Flugplatz Stockerau (Senning)
Donnerstag, 10. Juni 2004
1. Allgemeines Programm der Veranstaltung:
Eintritt: ab 08:00
Nennungen: 08:00-10:00
1. Läufe: 09:00-12:00
Modellflugschau: 12:00-13:00
2. Läufe: 13:00-16:00
Offenes Fahren: 16:00-18:00
Siegerehrung: ab 17:00
Veranstaltungsschluss: 18.00
2. Allgemeine Bestimmungen:
Mit ihrer Nennung verpflichten sich die Teilnehmer, alle Vorschriften zu befolgen und verzichten unter
Androhung der Disqualifikation auf jegliche Rekurs vor Schiedsrichtern oder Gerichten. Zuwiderhandeln
kann mit Veranstaltungsausschluss geahndet werden.
Strecke:
Die Veranstaltung wird auf der Start-/Landepiste des Flughafens Stockerau/Senning durchgeführt.
Länge: 800 Meter Belag: Asphalt
Breite: 18 Meter Sammelplatz: Asphalt
Renndistanz: ¼-Meile
Klasseneinteilung:
Auto:
Fahrzeuge mit Straßenzulassung
bis 1800 ccm
bis 2500 ccm
bis 4000 ccm
über 4000 ccm
Diesel
Offene Klasse
Motorrad:
Maschinen mit Straßenzulassung
bis 650 ccm
bis 1000 ccm
über 1000 ccm
offene Klasse
Aufgeladenen Fahrzeuge + NOS werden mit dem Faktor 1,7 bewertet (dH Hubraum x 1,7 zur Einteilung in
die jeweilige Klasse – außer Dieselfahrzeuge und Motorräder).
Wenn ein starkes Interesse für eine noch nicht ausgeschriebene Klasse besteht, können von der
Rennleitung noch weitere Klassen ausgeschrieben werden. Dies wird dann am Renntag bei der Anmeldung
bekanntgegeben.
3. Organisation:
Offizielles Anschlagbrett: Alle Mitteilungen, Beschlüsse sowie die Klassements werden bei der Anmeldung
angeschlagen (Hangartor/Motorradsammelplatz).
Die Adresse des Veranstalters lautet:
RACE & SOUND CLUB
2000 Stockerau, Prof. Nico-Dostal-Straße 22
Mobil: 0676 / 5566456 oder 0676 / 5553322
www.raceandsound.at
e-mail: raceandsound@aon.at
Rennleiter: Patrick Janeczek
Technische Abnahme: Autos:
Motorräder:
Zeitnehmer:
Ausrüstung der Fahrzeuge und Sicherheitsausrüstung der Fahrer: Jedes Fahrzeug, welches die
Sicherheitsvorschriften nicht erfüllt oder nicht reglementkonform ist, wird nicht zugelassen bzw. von der
Veranstaltung ausgeschlossen.
Straßenzugelassene Autos:
Das Fahrzeug muss zum öffentlichen Verkehr zugelassen sein (Werkstättenkennzeichen sind erlaubt).
Racingreifen und Slicks sind verboten. Der Fahrer muss einen gültigen Führerschein besitzen. Das Anlegen
von Sicherheitsgurten ist vorgeschrieben und ein Helm wird empfohlen.
Rennautos und offene Klasse:
Das Fahrzeug braucht nicht zum öffentlichen Verkehr zugelassen sein. Wagenpass wäre wünschenswert.
Racingreifen und Slicks sind erlaubt. Der Fahrer muss einen gültigen Führerschein besitzen. Gurt und Helm
sind Pflicht. Heizdecken sind erlaubt.
Straßenzugelassene Motorräder:
Die Motorräder müssen zum öffentlichen Verkehr zugelassen sein (Werkstättenkennzeichen sind erlaubt).
Der Fahrer muss einen gültigen Führerschein besitzen. Slicks, Lachgas, Turbo, Racingreifen sind verboten.
Helm ist Pflicht und Lederbekleidung wird empfohlen.
Rennmaschinen und offene Klasse:
Helm und Lederbekleidung sind Pflicht. Slicks, Racingreifen und Heizdecken sind erlaubt.
Weitere Sanktionen oder hier bekanntgegebene Regeln können von der Rennleitung geändert werden.
Nennungen
Einschreibgesuche werden ab Veröffentlichung der vorliegenden Ausschreibung entgegengenommen. Sie
sind an folgende Adresse zu richten:
RACE & SOUND CLUB
2000 Stockerau, Prof. Nico-Dostal-Straße 22
Mobil: 0676 / 5566456 oder 0676 / 5553322
www.raceandsound.at
e-mail: raceandsound@aon.at
Nennungen werden im Vorhinein bei obiger Adresse erbeten (Nennformular zum Download unter
www.raceandsound.at bzw. unter e-mail: raceandsound@aon.at anzufordern).
Die höchstzugelassene Teilnehmerzahl beträgt ca. 300 Fahrer.
Doppelstart (1 Fahrer für 2 und mehr Fahrzeuge) ist gestattet.
Das Organisationskomitee behält sich das Recht vor, Nennungen ohne Angaben von Gründen
zurückzuweisen.
Nenngeld
Das Nenngeld beträgt für 2 Läufe Euro 10,-- , für jeden weiteren Lauf (freies Fahren) Euro 5,--.
Verantwortung und Versicherung
Jeder Teilnehmer fährt auf eigene Verantwortung und Gefahr. Der Veranstalter lehnt gegenüber Bewerbern,
Fahrern, Helfern und Dritten jede Haftung für Personen- und Sachschäden ab. Jeder Fahrer, Bewerber ist
hundertprozentig für seine Versicherungen verantwortlich. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen hat der
Veranstalter folgende Versicherung abgeschlossen. Haftpflicht gegenüber Dritten mit einer
Deckungssumme von Euro 750.000,-- .
Die Veranstalter-Haftpflichtversicherung gilt während der ganzen Dauer der Veranstaltung, sowie den
Rennläufen. Durch seine Teilnahme an der Veranstaltung verzichtet jeder Fahrer oder ihre Helfer auf
jegliche Entschädigungsansprüche aus Unfällen, die ihnen während des Rennens oder auf der Fahrt von
den Parkplätzen zur Rennstrecke und zurück zustoßen könnten. Dieser Verzicht gilt sowohl gegenüber dem
Veranstalter, als auch gegenüber der verschiedenen Funktionären, den anderen Fahrern oder ihren
Helfern.
Vorbehalte, offizieller Text
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Ausschreibung zu ergänzen oder zusätzliche Bestimmungen
oder Weisungen zu erlassen, die einen integrierenden Bestandteil der Ausschreibung bilden. Ebenfalls
behält sich der Veranstalter das Recht vor, die Verantwortung bei ungenügender Beteiligung, höherer
Gewalt oder unerwarteten Ereignissen ohne jegliche Entschädigungspflicht abzusagen oder abzubrechen.
Alle Änderungen oder Nachtrags-Bestimmungen werden den Teilnehmern so schnell als möglich mitgeteilt,
die offiziell angeschlagen werden. Jeden durch die Ausschreibung nicht vorgesehenen Fall hat der
Rennleiter zu entscheiden.
4. Verpflichtungen der Teilnehmer
Startnummern:
Jeder Teilnehmer erhält vom Veranstalter Startnummern, die auf dem Fahrzeug sichtbar während der
ganzen Veranstaltung angebracht werden müssen. Für Fahrzeuge ohne Startnummer erfolgt keine
Startzulassung. Die Zuteilung der Startnummern unterliegt dem Ermessen des Veranstalters.
Startaufstellung:
Die Fahrer haben sich nach der Anmeldung am Vorstart einzufinden (Start erfolgt nach Klassen,
ausgenommen freies Fahren).
Verhalten auf der Strecke:
Es ist stets untersagt, ein Fahrzeug ohne diesbezügliche Anweisung der offiziellen Funktionäre oder des
Rennleiters entgegen oder quer zur Fahrtrichtung zu bewegen. Jeder Verstoß gegen die Vorschrift hat den
Ausschluss zur Folge. Weitere Sanktionen sind vorbehalten. Muss ein Fahrer wegen mechanischen oder
sonstigen Schäden seine Fahrt abbrechen, so hat er unverzüglich sein Fahrzeug außerhalb der Strecke
abzustellen und zu verlassen.
5. Administrative Abnahme (Nennung):
Die administrative Abnahme findet bei der Anmeldung statt. Folgende Dokumente müssen vorgelegt
werden:
Führerschein, Zulassungsschein (außer Rennautos und Rennmotorräder).
6. Verlauf der Veranstaltung:
Start, Ziel, Zeitabnahme
Der Start erfolgt stehend mit laufendem Motor. Der Rennleiter kann die Startreihenfolge den Bedingungen
anpassen. Außer mit Bewilligung des Rennleiters darf kein Fahrzeug starten. Jedes Fahrzeug, das die
Zeitnahmeeinrichtung ausgelöst hat wird als gestartet betrachtet und hat kein Recht auf eine
Startwiederholung (Ausnahme: Rennleiterentscheid). Das Ziel ist fliegend zu durchfahren. Mit dem
Passieren der Ziellinie ist der jeweilige Lauf beendet und die Geschwindigkeit stark zu reduzieren. Die
Rennteilnehmer haben nach dem Auslauf sofort ihr Fahrzeug zu wenden und sich ins Fahrerlager zu
begeben. Fahrzeuge, die nach der Ziellinie und vor der Einfahrt ins Fahrerlager anhalten oder sich
außerhalb der Rennstrecke mit überhöhter Geschwindigkeit bewegen, müssen mit Sanktionen der
Rennleitung rechnen, die bis zum Rennausschluss führen können.
Die Zeitmessung erfolgt durch Lichtschranken.
Rennen
Es ist strengstens verboten, außerhalb der offiziellen Zeiten zu trainieren. Zu den Rennläufen werden nur
Fahrzeuge zugelassen, welche die administrative Abnahme passiert haben.
Vor dem Rennen findet eine Fahrerbesprechung statt. Die Veranstaltung wird in mindestens
2 Läufen ausgetragen. Das Klassement wird auf Grund der schnellsten Laufzeit erstellt. Es erfolgt
Parallestart (sofern dies bei der Kommissionierung –am 14.05.04- erlaubt wird).
Schlußkontrolle
Jedes Fahrzeug kann im Verlaufe der Veranstaltung und vor allem nach dem Ziel einer Schlußkontrolle
durch die Rennleitung unterzogen werden.
7. Wertung:
Das Klassement wird auf Grund der Summe der besten 2 Laufzeiten erstellt. Sollten weniger als die 2
vorgesehenen Läufe aufgrund von widriger Wetterbedingungen, großer Zeitverzug oder anderweitig
auftretender Probleme stattfinden, dann wird die Zeit, des durchgeführten Laufes als Grundlage für das
Klassement dienen. Bei Zeitgleichheit zweier Fahrer wird folgende Regelung angewendet: Es entscheidet
die niedrigste Laufzeit
8. Pokale, Siegerehrung:
Folgende Pokale und Preise kommen zur Verteilung:
1. Platz in der Klasse Pokal und Urkunde
2. Platz in der Klasse Urkunde
3. Platz in der Klasse Urkunde
Die jeweiligen 3 Tagesbesten (von Autos und Motorrädern) erhalten Geldpreise:
1. Platz € 100,-
2. Platz € 50,-
3, Platz € 25,-
Siegerehrung
Die Teilnahme an der Siegerehrung ist für jeden Teilnehmer Ehrensache.
Die Siegerehrung findet ab ca. 17:00 Uhr am Sammelplatz statt.
(Quelle: http://www.raceandsound.at/) (C 2004 RACE & SOUND CLUB.)" "
Geschrieben am Sonntag, 16.Mai. @ 16:24:22 CEST von admin
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